Umwelt

GEPRO Dresden bereitet Ihre Vorhaben im Verkehrs- und Eisenbahnbau umfassend geotechnisch vor. In unseren Baugrundgutachten beurteilen wir detailliert die zu bebauende Fläche. Wir nehmen die erforderlichen abfallrechtlichen Untersuchungen nach der Ersatzbaustoffverordnung vor, prüfen das zu bebauende Areal auf Altlasten und beraten Sie zu Gründungen. Dabei ergänzen wir die geologischen Daten aus dem Baugebiet um Analysen, die wir vor Ort aus geotechnischen und bodenmechanischen Proben erhoben und im eigenen RAP-Stra anerkannten Prüfstellenlabor ausgewertet haben.

 

Historische und orientierende Erkundungen
sowie Detailuntersuchungen nach Sächsischer Altlastenmethodik (SALM) und BBodSchV

Nach einer ersten Vorort-Begehung stufen wir Ihren Baugrund im Rahmen einer historischen Erkundung zunächst als Verdachtsfläche ein. Wir recherchieren die bisherige Nutzung des Areals und ziehen bereits bekannte geologische und hydrogeologische Faktoren hinzu. Erhärtet sich dabei der Verdacht eines vorliegenden Risikos, gehen wir der möglichen Gefährdung Ihres Bauvorhabens in einer orientierenden Erkundung auf den Grund.

 

Mit verschiedenen Methoden prüfen wir, ob und wie weit sich Schadstoffe in Wasser, Boden oder in der Luft ausgebreitet haben. Wir erstellen ein geologisches bzw. hydrogeologisches Modell, dass Aufschluss über die Altlasten an Ihrem Standort gibt und ergänzen dieses um unsere Bewertungen. Wird der Anfangsverdacht weiter bestätigt, erfassen wir in Detailuntersuchungen das Ausmaß der Schädigungen.

Entsorgungs- und Verwertungskonzepte
für Abfälle im Rahmen von Baumaßnahmen

Über die geotechnische Beratung hinaus bereitet GEPRO Dresden Ihre Baumaßnahmen aus abfallrechtlicher Sicht vor: Wir erstellen für Sie Entsorgungs- und Verwertungskonzepte, aus denen Sie entnehmen können, welche Arten und Mengen an Abfällen bei Ihrem Bauprojekt entstehen werden. Darin zeigen wir auch, wie Sie entstehenden Unrat entsorgen müssen, zum Beispiel Aushubmassen, die während der Erdarbeiten entstehen. Mit Hilfe der von uns erstellten Deklarationsanalysen gemäß Ersatzbaustoffverordnung steht jedoch einer fachgerechten Beseitigung und Wiederverwertung des Abfalls nichts im Weg. Beruhen Ihre Entsorgungs- und Verwertungskonzepte noch auf LAGA, RuVA-StB 01 bzw. der Altschotterrichtlinie, passen wir Ihre Projekte mit geringem Aufwand an die neue Verordnung an.